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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA PARKSERVICE PARK24MUC
1. Geltungsbereich Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung eines PKW- Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen München und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in der Sandstr 13 in 85445 Oberding sowie für durch den Kunden gebuchte Zusatzleistungen. 2. Vertragscharakter; Vertragsschluss ohne vorherige Buchung Parkservice PARK24MUC stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Stellplatz zur Verfügung. Spätestens mit dem Einfahren in die Parkeinrichtung (Betriebsgelände Sandstr 13 in 85445 Oberding) sowie der mündlichen Bestätigung des Vermieters unter Vereinbarung einer Mietz- eit sowie des Mietpreises kommt ein Mietvertrag zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung oder Überwachung des eingestellten Fahrzeugs, noch die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Vertrages. Obhutspflichten werden nicht übernommen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung. 3. Vertragsschluss bei vorheriger Buchung Der Mietvertrag über eine Parkfläche kommt durch Angebot und Annahme zustande; dies kann ge- schehen durch: (a) persönliche oder telefonische Anfrage und deren sofortige persönliche oder fernmündliche Bestä- tigung; (b) Buchungsanfrage per E-Mail und deren Bestätigung durch E-Mail; (c) Buchungsanfrage unter der Homepage www.park24muc.de durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars. WiderrufsrechtbeiFernabsatzverträgen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Text- form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Parkservice PARK24MUC, Sandstr 13, 85445 Oberding. E-Mail: info@park24muc.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. 4. Leistungen, Preise, Beförderungsausschluss Parkservice PARK24MUC hält die dem Kunden bestätigten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen bereit und ist verpflichtet, im Falle des Vertragsschlusses die vereinbar- ten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen gelten- den bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende ge- setzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste und sind ge- staffelt nach der Anzahl der Tage bzw. Wochen. Je geparktem Fahrzeug werden bis zu 4 Personen mit dem Shuttle zum Flughafen gefahren und wieder abgeholt. Der Transport von mehr als 4 Personen bis zu maximal 8 Personen wird mit EUR 10,00 Aufschlag pro Person und Fahrt berechnet. Bei fehlerhaften Angaben des Mieters wie z.B. falsches Ankunftsdatum, falsche Flugdaten oder Um- buchungen, die nicht bekanntgegeben werden, und die zu vergeblichen Transfer-Fahrten führen, wird ein Aufpreis von EUR 15,00 pro Fahrt erhoben. Für Umkehrfahrten wegen vergessenen Gegen- ständen oder ähnlichem berechnen wir EUR 15,00 Zusatzentgelt. Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchgepäck u. ä.) kann nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch Parkservice PARK24MUC schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen ist der Mieter/Kunde ver- pflichtet, dieses Gepäck zuvor auf eigene Kosten am Flughafen direkt einzuchecken. Kindersitze im Shuttle können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern deren benötigte Zahl vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von Parkservice PARK24MUC auch verbindlich zugesagt wurde. Parkservice PARK24MUC kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen. 4. Rücktritt außerhalb der Bestimmungen über den Fernabsatz Tritt der Kunde - unbeschadet der Rechte aus den Bestimmungen über den Fernabsatz – vom Vertrag vor Durchführung zurück, hat Parkservice PARK24MUC Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Erfolgt der Rücktritt früher als eine Woche vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, hat Parkservice PARK24MUC Anspruch auf 25% des vereinbarten Mietzinses, tritt der Kunde eine Woche oder kürzer vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, hat Parkservice PARK24MUC Anspruch auf 40% des ver- einbarten Mietzinses. Nimmt der Mieter/Kunde, ohne dass ein wirksamer Rücktritt vom Vertrag vor- liegt, die Leistung nicht in Anspruch, so bleibt er zur Entrichtung des vollen Mietpreises verpflichtet. Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass Fa. Parkservice PARK24MUC kein oder ein geringerer Schaden als die geforderte Pauschale oder der vereinbarte Mietzins entstanden ist. Ein Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen ist durch diese Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen. 5. Haftung und Schadensersatz (Parkservice PARK24MUC) Für Schäden, die durch Parkservice PARK24MUC oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, haftet Parkservice PARK24MUC im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht und dieser Bestimmungen. Parkservice PARK24MUC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parkservice PARK24MUC sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Parkservice PARK24MUC beruhen. Ist der Mieter/Kunde Unternehmer, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist von dem vorstehenden Haftungsausschluss/der vorstehenden Haftungsbe- grenzung unberührt; hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, wenn schuldhaft eine Kardinalpflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist; die Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Parkservice PARK24MUC haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, wie z. B. Hagel oder Mar- derbisse, sowie durch das eigene Verhalten des Mieters verursacht werden. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, besteht keine Haf- tung. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahr- zeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände oder ähnlichem). Auch bei Schäden durch Immis- sionen Dritter, bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder ele- mentare Naturkräfte (Hagelschäden oder Marderbisse o. ä.) ist Parkservice PARK24MUC von jeder Art von Ansprüchen freigestellt. Parkservice PARK24MUC ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen München zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Scha- densersatzansprüche durch Verzögerungen, die Parkservice PARK24MUC nicht zu vertreten hat, insbe- sondere für verpasste Termine oder Flüge, sind ausgeschlossen. 6. Meldepflichten des Mieters; Haftungsausschluss Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem KFZ vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Personal von Parkservice PARK24MUC mitzuteilen. Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszuge- hen ist, niemand zu vor Ort oder telefonisch erreichen ist. In diesem Falle muss der Mieter dem Ver- mieter den Schaden innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Verlassen der Parkeinrichtung schrift- lich mitteilen. Sonstige Schäden seines KFZ muss der Mieter dem Vermieter ebenfalls innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Verlassen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen. 7. Haftung des Mieters/Kunden Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleit- personen Parkservice PARK24MUC oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Im Rahmen der ge- setzlichen Vorschriften haftet der auch für alle Gefahren, die von seinem Fahrzeug ausgehen. 8. Verhalten auf dem Betriebsgelände; Haftung Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde oder die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausge- schlossen sind. Den Anweisungen der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Parkservice PARK24MUC ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich zu behan- deln. Für verursachte Schäden haftet der Mieter/Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch au- torisierte Pannendienste) oder Fahrzeugpflege durchzuführen. Es ist auch streng untersagt, Kühlwas- ser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen ist Parkservice PARK24MUC berechtigt, Müll und Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVZO verfügt. Auf Verlangen sind Parkservice PARK24MUC die Fahrerlaubnis und der Fahrzeugschein vorzulegen. 9. Vermieterpfandrecht Parkservice PARK24MUC ist berechtigt das Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Best- immungen geltend zu machen und die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solan- ge nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist. 10. Besondere Leistungen Autoreinigung Parkservice PARK24MUC erbringt gegen gesonderten Auftrag und Entgelt die Dienstleistung der Innen- und/oder Außenreinigung des Fahrzeuges des Kunden. Parkservice PARK24MUC oder ihre Erfüllungs- gehilfen haften dabei nicht für Schäden an den Fahrzeugen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird nach dieser Maßgabe nicht gehaftet für a) Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaften Lackstellen haben (z. B. Steinschlag, Abplatzun- gen, Kratzer, etc.); b) für lose oder nicht oder nicht mehr fachgerecht angebrachte Anbau- und/oder Zubehörteile; c) für bereits bei Auftragserteilung vorhandene Schäden am Fahrzeug; d) für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände und Zubehörteile. Der Kunde ist verpflichtet, Parkservice PARK24MUC über sämtliche vorhandene Beschädigungen am Fahrzeug sowie besondere Einbau- oder Fahrzeugteile oder andere Umstände, die bei Ausführung der Arbeiten zu einer Beschädigung führen könnten, zu informieren. Über den Zustand des Fahrzeu- ges wird vor Ausführung der Arbeiten ein Zustandsprotokoll angefertigt. Soweit das Fahrzeug beson- ders stark verschmutzt ist, ist Parkservice PARK24MUC mit vorheriger Zustimmung des Kunden berech- tigt, für die auftragsgemäße Reinigung auch Chemikalien einzusetzen. Soweit der Kunde den Reini- gungsarbeiten unter Chemikalieneinsatz zustimmt hat, haftet Parkservice PARK24MUC nicht für evtl. auftretende Farbveränderungen und Farbabweichungen nach Ausführung der Arbeiten. Für Beschä- digungen an elektrischen oder elektronischen Bauteilen durch eindringende Feuchtigkeit übernimmt Parkservice PARK24MUC keine Haftung. Die erbrachten Leistungen stellen Dienstleistungen dar, d. h. ein bestimmter Reinigungserfolg wird durch Parkservice PARK24MUC nicht geschuldet. Parkservice PARK24MUC haftet nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Tankservice Parkservice PARK24MUC führt gegen gesonderten Auftrag und gegen besonderes Entgelt sowie Erstat- tung der Auslagen (Kosten der Betankung) die Betankung des Fahrzeuges des Kunden aus. Der Kunde hat die benötigte Kraftstoffart bei Beauftragung, jedoch spätestens bei der Übergabe des Fahrzeu- ges, mitzuteilen. Für Schäden die auf falscher oder nicht rechtzeitiger Information durch den Kunden beruhen, übernimmt Parkservice PARK24MUC keine Haftung. Parkservice PARK24MUC oder seine Erfül- lungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch, während oder im Zusammenhang mit dem Tank- vorgang entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Parkser- vice PARK24MUC haftet nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschrän- kung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Valet-Parken Parkservice PARK24MUC und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch für diesen entgeltpflichtigen Service gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt. Weder Bewachung noch Verwahrung oder Überwachung des eingestellten Fahrzeugs, noch die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Ver- trages. Carport/BusinessXXL Für diesen entgeltpflichtigen Service gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls uneingeschränkt. Weder Bewachung noch Verwahrung oder Überwachung des eingestellten Fahr- zeugs, noch die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Vertrages. 11. Datenschutz Parkservice PARK24MUC speichert und verarbeitet die notwendigen personenbezogenen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt auch elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch Parkservice PARK24MUC ein. Der Kunde willigt bei Buchung dazu ein, zusätzlich zu den Vertragsrelevanten Emails eine Email und ggfs. eine weitere Erinnerungsmail zur Qualitätssicherung zu erhalten. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch Parkservice PARK24MUC beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei Parkservice PARK24MUC im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert bleiben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an Parkservice PARK24MUC, Sandstr 13, 85445 Oberding zu richten. 12. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Einigung der Vertragspartner und der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberding. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichts- stand im Inland hat ist Freising Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soll- ten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (Stand: April 2014) © Copyright: Parkservice PARK24MUC Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Parkservice PARK24MUC, Inhaber: Cüneyt Akca ![]() |